Dachdeckungen, Dachsanierungen

Dachbodendämmung

Dämmung der Geschossdecke

Für die Dämmung der obersten Geschossdecke fordert die Energie- Einsparerordnung (EnEV) bei der Renovierung einen U-Wert von mindestens 0,24 W/m²K.

Die Bodentreppe darf dabei keine Schwachstelle sein.

Die verbesserte Dämmung muss bis spätestens 31.12.2011 durchgeführt werden.

Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeld bis zu
50 000€ belegt werden.

Thomas Schneckenburger

Th. Schneckenburger
Zimmerermeister, Geschäftsführer


Tel.: 07062 / 62082


Einer für´s ganze Dach
Einer fürs ganze Dach