Dachbodendämmung
Dämmung der Geschossdecke
Für die Dämmung der obersten Geschossdecke fordert die Energie- Einsparerordnung (EnEV) bei der Renovierung einen U-Wert von mindestens 0,24 W/m²K.
Die Bodentreppe darf dabei keine Schwachstelle sein.
Die verbesserte Dämmung muss bis spätestens 31.12.2011 durchgeführt werden.
Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeld bis zu
50 000€ belegt werden.